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Urkunden/Personenstandswesen
Welche Urkunden werden ausgestellt?
Aus den Personenstandsbüchern werden ausgestellt:
- Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden
- beglaubigte Kopien von Personenstandseinträgen: Formular
- Geburtsscheine
Die Ausstellung von Urkunden können außer festgelegten Behörden nur die Personen verlangen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge sowie andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Werden Dritte mit der Abholung der Urkunden beauftragt, so müssen diese eine Vollmacht vorweisen. Diese muss den Vor- und Familiennamen des Abholers sowie die eigenen persönlichen Daten und die Unterschrift enthalten. Schriftliche Anforderung von Urkunden ist unter Angabe der entsprechenden persönlichen Daten (z. B. für Abstammung-/ Geburtsurkunden: Familien-, Vorname, wann und wo geboren) und dem Verwendungszweck möglich. Dieser Anforderung ist unbedingt eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen. Anforderungen per E-Mail können auf Grund fehlender elektronischer Signatur nicht bearbeitet werden.
Anschrift: Stadtverwaltung Pirna, Standesamt, Am Markt 1/2, 01796 Pirna.
Bei schriftlichen Anfragen wird zuerst ein entsprechender Kostenbescheid erstellt. Die Zusendung der gewünschten Auskunft oder Urkunde erfolgt dann nach Zahlungseingang bei der Stadt Pirna.
Gesetzliche Grundlage zur Ausstellung von Personenstandsurkunden:
§ 62 PStG (Personenstandsgesetz)
Welche Gebühr wird erhoben?
| 10 Euro | für Urkunden/ begl. Kop. Personenstandseintrag | |
| 7-10 Euro | Auskunft aus einem Eintrag/ Sammelakte | |
| 10-100 Euro | Suchen eines Eintrages/ Vorganges |
(gem. § 72 PStG in Verbindung mit § 1, § 6 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 SächVwKG, letzte Änderung 01.01.2009)
Ansprechpartner: Standesamt

