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Parken-Beschäftigte
Die Beschäftigten in der Stadt Pirna und die Gewerbetreibenden können eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erhalten.
Die Ausnahmegenehmigung wird auf das amtliche Kennzeichen ausgestellt, ist jedoch auf andere Fahrzeuge übertragbar.
Zur Antragstellung mitzubringen:
- Personalausweis
- Fahrzeugpapiere
- alten Parkausweis (falls vorhanden)
Die Begleichung der Gebühren erfolgt durch Bar- bzw. EC-Karten-Zahlung.
Kosten
Die Mindestgebühr für die Beschäftigten-Parkkarten beträgt einheitlich mind. 10,20 Euro (eine Woche)
1. Variante: 25,00 EUR pro Monat
| 2 Wochen | = | 12,50 Euro |
| 3 Wochen | = | 18,75 Euro |
| 1 Monat | = | 25,00 Euro |
| 1 Jahr | = | 300,00 Euro |
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken auf allen ausgewiesenen Bewohnerparkflächen der Stadt Pirna.
2. Variante: 30,00 EUR pro Monat
| 2 Wochen | = | 15,00 Euro |
| 3 Wochen | = | 22,50 Euro |
| 1 Monat | = | 30,00 Euro |
| 1 Jahr | = | 360,00 Euro |
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken auf allen Bewohnerparkflächen und zum Parken auf den bewirtschafteten Stellflächen (Parkautomaten und Parkuhren) bis zur Höchstparkdauer.
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen

