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Parken-Behinderte
Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung können die
Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Schwerbehinderten Ausnahmen von den Verboten
oder Beschränkungen, das Halten und Parken betreffend, erteilen.
Diese Ausnahmegenehmigungen sind Landes-, Bundes- bzw. Europaweit anerkannt.
Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung
Bundes- bzw. Europaweit
-Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "Bl“ (BIinde)
Landesweit
-Antragstellung beim Landratsamt Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), Abteilung Soziale Leistungen, Erteilung bei Vorlage der Bescheinigung vom Landratsamt Pirna
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung mit:
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild
Ansprechpartner: Fachdienst Gemeindlicher Vollzugsdienst
Fachdienst Gemeindlicher Vollzugsdienst
Fachdienstleiterin Frau Polzihn, Tel. 03501 556-348, Kontakt
Öffnungszeiten
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung

