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Obdachloseneinweisung
Was bedeutet Obdachlos?
Obdachlos ist, wer akut keine Unterkunft hat bzw. vom Verlust seiner Unterkunft bedroht ist.
Gesetzliche Grundlagen
Spezialgesetzliche Regelungen hinsichtlich der Beseitigung von Obdachlosigkeit bestehen nicht.
Grundsätzlich liegt mit Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Dementsprechend wird das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen angewendet.
Ansprechpartner: Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. +49 3501 556-346
Fax +49 3501 556-406
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