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Mahnung und Vollstreckung
Dem Fachdienst Finanzbuchhaltung obliegt in der Funktion "Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde" die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Pirna im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens sowie die Einleitung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens im Falle privatrechtlicher Forderungen.
Wird eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so erfolgt - von Ausnahmen abgesehen - zunächst eine Mahnung. Für diese wird nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. V. m. der Verwaltungskostensatzung für weisungsfreie Angelegenheiten der Stadt Pirna eine Mahngebühr erhoben. Diese Mahngebühr ist auch zu zahlen, wenn sich Zahlung und Mahnung zeitlich überschnitten haben. Sind Sie der Auffassung, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgte, weil entweder rechtzeitig gezahlt wurde oder der Zahlungsanspruch nicht bestand, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch oder persönlich mit dem auf der Mahnung genannten Sachbearbeiter des Fachdienstes Finanzbuchhaltung in Verbindung. Auch wenn ein Vollstreckungsbediensteter der Stadt Pirna Sie aufsuchen wollte, jedoch nicht angetroffen und eine entsprechende Nachricht hinterlassen hat, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit ihm in Verbindung. Dadurch können weitere Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Lohn- und Kontenpfändungen, Sachpfändungen usw.), welche mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, den fälligen Betrag sofort und in voller Höhe zu begleichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte unverzüglich an den zuständigen Fachdienst, d.h. diejenige Stelle, die den Bescheid bzw. die Rechnung, aus dem/der sich die Zahlungsverpflichtung ergibt, erlassen/ausgestellt hat und informieren Sie auch den Fachdienst Finanzbuchhaltung.
Ansprechpartner: Fachdienst Finanzbuchhaltung
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Mi 08–12 Uhr
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Fr nach Vereinbarung
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