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Lärmbelästigung
Was bedeutet Lärmbelästigung?
Die Lärmbelästigung regelt die Allgemeine Polizeiordnung der Stadt Pirna
störende Arbeiten sind zulässig:
werktags: 07 - 12.30 Uhr und 14 - 20 Uhr
störende Arbeiten sind: Haus-, Hof- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, andere in ihrer Ruhe zu stören, insbesondere
- Betrieb von Geräten mit und ohne Motor
- Bodenbearbeitung
- Rasenmähen
- Bohren
- Hämmern
- Sägen
- Holzspalten
- Ausklopfen von Teppichen, Matratzen o.ä.
Rundfunkgeräte dürfen nur so benutzt werden, dass andere Personen nicht erheblich belästigt werden, Hunde sind so zu halten, dass Personen nicht durch fortgesetztes Bellen oder Heulen, insbesondere zwischen 12.30 Uhr und 14 Uhr, sowie zwischen 20 Uhr und 07 Uhr mehr als nach den Umständen vermeidbar in ihrer Ruhe gestört werden
Werkstoffcontainer: Beschickungs- und Entleerungszeiten - werktags: 07 - 20 Uhr
Öffentliche Spielplätze
Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht benutzt werden. Lärmbelästigungen sind ab 19 Uhr zu vermeiden. (§ 10 der Polizeiverordnung)
Nachtruhe
Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. (§ 7 der Polizeiverordnung)
Ansprechpartner: Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Frau Putzer, Tel. 03501 556-346, Kontakt
Öffnungszeiten
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung

