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Lärmaktionsplanung
Rechtsgrundlage ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm. Ab 24. Juni 2005 wurde die Lärmaktionsplanung in das deutsche Recht aufgenommen, hier in das Bundesimmissionsschutzgesetz §§ 47 a-f. Verantwortlich sind die Kommunen, die aller 5 Jahre eine Kartierungspflicht haben. Die Lärmaktionsplanung wird immer als zweistufiges Verfahren durchgeführt – die Lärmkartierung und der Lärmaktionsplan. Nach der Kartierung erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse in Form einer so genannten „Vorprüfung“, um die Erforderlichkeit der Lärmaktionsplanung (LAP) hinreichend zu begründen.
Ziel ist:
- die Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm, insbesondereVorbeugung gesundheitsschädlicher Auswirkungen, Verbesserung des Wohnumfeldes, Aufwertung der Stadt als Wohn- und Investitionsstandort
- Schutz ruhiger Gebiete
- Schaffung einer festgeschriebenen Grundlage zum Lärmschutz als Basis kommunaler Planung
Umsetzungsstufen
3. Umsetzungsstufe 2016 bis 2018:
Auf der Grundlage der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47 a-f BImSchG wurde die landeszentrale Lärmkartierung über das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Zeitraum 2016/2017 durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 sind hier einsehbar.
Die Lärmkartierung bezieht sich auf das kartierungspflichtige Straßennetz mit einer Länge von 31,5 km, d. h. auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr (DTV mehr als 8.000 Kfz/Tag). Dies betrifft in Pirna die Straßen S 164, S 167, S 168, S 173, S 174, S 177, B 172 und B 172a.
Zusätzlich zu diesem EU-Pflichtnetz im Pirnaer Stadtgebiet wurde die Rudolf-Renner-Straße in die Lärmkartierung einbezogen. Nicht Gegenstand kommunaler Lärmaktionsplanung sind die Eisenbahnstrecken des Bundes. Für diese ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Der Lärmaktionsplan (LAP) in der Fassung vom 01. August 2018 wurde am 11. September 2018 vom Stadtrat beschlossen. Er widerspiegelt die umfassende Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse der Verkehrslärmquellen der Stadt Pirna und enthält Ziele und Strategien zur Lärmvermeidung und Lärmminderung. Er ist eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe (2011 bis 2013). Kernstück ist der Maßnahmenkatalog, der die geplanten Maßnahmen der Stadt Pirna zugrunde legt und weitergehende Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlägt.
In dem Verfahren zur Erstellung des Lärmaktionsplanes 3. Stufe wurde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger in Form einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 11. Juni bis 13. Juli 2018 durchgeführt. Zusätzlich wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung am 12. Juli 2018 in der Stadtverwaltung durchgeführt, wo eine ausführliche Erläuterung der Planung zum LAP-Entwurf erfolgte.
Der LAP 3. Stufe in der Fassung vom 01. August 2018 ist in nachfolgender Datei zu finden:
2. Umsetzungsstufe 2011 bis 2013:
Die Lärmkartierung erfolgte für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Dies betraf in Pirna die Straßen S 164, S 167, S 168, S 173, S 174, S 177, B 172 und B 172a sowie erneut die Eisenbahnstrecke der Linie Dresden- Prag.
Der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 30.09.2013 wurde am 05.11.2013 mit redaktionellen Änderungen im Stadtrat beschlossen und ist in nachfolgenden Dateien zu finden:
1. Umsetzungsstufe 2007 bis 2010
Die Lärmkartierung erfolgte für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kfz pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr. In Pirna betraf es die Bundestraße B 172 und die Eisenbahnstrecke der Linie Dresden- Prag. Insgesamt wurde eine Fläche von ca. 4,2 km² untersucht.
Der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 13.12.2010 wurde am 25.01.2011 im Stadtrat beschlossen und ist in nachfolgenden Dateien zu finden:
- Lärmaktionsplan, Stufe 1
- Anlage 1 - Rasterlärmkarte Straßenverkehr
- Anlage 2 - Schwerpunkt Lärmbelästigung Straßenverkehr
- Anlage 3 - Rasterlärmkarte Schienenverkehr
- Anlage 4 - Schwerpunkt Lärmbelästigung Schienenverkehr
- Anlage 5 - Maßnahmekatalog
- Anlage 6 - Rasterlärmkarte Straßenverkehr nach der Umsetzung ausgewählter Lärmminderungsmaßnahmen
- Anlage 7 - Rasterlärmkarte Schienenverkehr nach der Umsetzung ausgewählter Lärmminderungsmaßnahmen
- Anlage 8 - PowerPointPräsentation
Ansprechpartner:
Fachdienstleiter Herr Drossel, Tel. 03501 556-205, Kontakt
Öffnungszeiten
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung

