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Hausnummernvergabe
Was bedeutet die Hausnummernvergabe?
Durch die Vergabe einer Hausnummer wird gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes gesichert.
Wer beantragt die Hausnummer?
Antragsberechtigter ist der Grundstückseigentümer, da ihm die Kennzeichnungspflicht des Grundstückes obliegt.
Wie erfolgt die Beantragung?
Die Erteilung einer Hausnummer wird durch den Fachdienst Stadtplanung ausschließlich auf schriftlichen Antrag erteilt. Aufgrund der einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten der Stadt Pirna ist dieser Antrag zwingend auszufüllen, auszudrucken und unterzeichnet an den Fachdienst Stadtplanung zu senden. Für die Beantragung einer Hausnummer werden ein Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Grundstückszufahrt benötigt.
Welche Gebühr wird erhoben?
Für die Erteilung einer Hausnummer wird entsprechend der Verwaltungskostensatzung für weisungsfreie Angelegenheiten eine Gebühr in Höhe von 41 Euro erhoben. Für die Versagung einer Hausnummer wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
Ansprechpartner:
Fachdienstleiter Herr Drossel, Tel. 03501 556-205, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Boller, Tel. 03501 556-341, Kontakt
Öffnungszeiten
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung

