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Gewerbeangelegenheiten
Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anzuzeigen?
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen. Das gleiche gilt wenn:
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird. (§ 14 GewO)
Wie wird ein Gewerbe beantragt?
Die Beantragung kann online, postalisch oder unter Nutzung der PDF-Formulare erfolgen. Die Bescheinigung kann danach zu den angegebenen Öffnungszeiten persönlich abgeholt und unterzeichnet werden.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Anstehende Gebühren
- bei Gewerbeabmeldung die Originalbescheinigung der Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (betrifft nur eingetragene Firmen)
Gesetzliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Ladenschluss - richtet sich nach dem Ladenschlussgesetz
Welche Gebühr wird erhoben?
Einzelfirmen:
Gewerbeanmeldung: 30 EUR
Gewerbeummeldung: 20 EUR
Gewerbeabmeldung: 20 EUR
GmbH, GmbH & Co.KG, OHG und andere eingetragene Firmen:
Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung: 40 EUR
Gewerbeabmeldung: 30 EUR
Formulare (ausfüllen - ausdrucken - unterschreiben - persönlich vorbeibringen)
Gewerbeanmeldung (930kb) und Beiblatt (361kb)
Gewerbeabmeldung (140kb)
Gewerbeummeldung (384kb) und Beiblatt (361kb)
oder online ausfüllen
Die von Ihnen eingetragenen Daten können Sie damit nicht speichern, drucken Sie das Formular stets gleich aus.
Ansprechpartner: Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Frau Ganßauge, Tel. 03501 556-294, Kontakt
Frau Böhme, Tel. 03501 556-259, Kontakt
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Fax: 03501/556406
E-Mail: Kontakt
Öffnungszeiten
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung
Gewerbeamt Pirna

