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Führungszeugnis

Wer benötigt ein Führungszeugnis?

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) unterscheidet mehrere Arten von Führungszeugnissen:

  1. das für persönliche Zwecke beantragte Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 1 BZRG, z.B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber
  2. das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, auch Behördenführungszeugnis genannt, gemäß § 30 Abs. 5 BZRG, z.B. für die Einstellung bei einer Behörde, zur Beantragung eines Führerscheins oder einer Gewerbeerlaubnis
  3. das erweiterte Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG, z.B. bei Aufnahme einer beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger
  4. das Europäische Führungszeugnis gemäß § 30b BZRG für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
Wie wird das Führungszeugnis beantragt?

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Meldebehörde zu stellen (§ 30 Abs. 2 Satz 1 BZRG). Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für Rechtsanwälte und Ehepartner. Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. Das Privatführungszeugnis wird direkt an den Antragsteller per Post übersandt. Das Behördenführungszeugnis wird direkt an die vorher benannte Behörde geschickt. (Hier besteht die Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme bei einem Amtsgericht, worauf bei der Beantragung hingewiesen wird.)

Vorzulegende Unterlagen
  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Person oder Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt. Darin ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Rechtliche Grundlage

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundes-Zentralregistergesetz - BZRG)
Gesetz über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostenordnung – JVKostO)

Kosten

Führungszeugnis 13,00 EUR
Europäisches Führungszeugnis 17,00 Euro

Onlinebeantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. +49 3501 556-0
Tel. +49 3501 556-368
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