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Erziehungsgeldantrag
Wie wird Erziehungsgeld beantragt?
Für Geburtsfälle ab 01.07.1993 ist BErzG schriftlich jeweils für ein Lebensjahr zu beantragen. Maßgebend ist allein das aktuelle Einkommen.
Für den 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes kommt es in der Regel auf das voraussichtliche Einkommen des Kalenderjahres der Geburt des Kindes und für den 13. bis 24. Lebensmonat des Kindes auf das voraussichtliche Einkommen des folgenden Kalenderjahres an. Leben die Eltern in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ist auch das Einkommen des Partners zu berücksichtigen. Der Antrag wirkt maximal 6 Monate zurück (ab Tag des Antrageingangs).
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG)
- Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG)
Welche Gebühr wird erhoben?
keine Gebühren
Weitere Informationen auch zum Kindergeld sowie Anträge erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit
Fachdienst Standesamt Pirna
Öffnungszeiten
Do 08–12 Uhr und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung

