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Erhaltungssatzung
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart von Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung in Kraft getreten ist, bedürfen die Errichtung, die Beseitigung, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung. Die Prüfung, welches Verfahren beantragt werden muss, erfragen Sie bitte im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.
Für Gebäude, die in die Erhaltungssatzung fallen und keine Kulturdenkmale sind, sind die Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen genehmigungsfrei.
Nähere Infomationen zur Erhaltungssatzung finden Sie hier.
Ansprechpartner: Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Sitz:
Stadthaus III, EG
Fachdienstleiterin Frau Schmidt, Tel. 03501 556-363, Kontakt
Öffnungszeiten:
Di
08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung

