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Ehrung von Ehejubiläen
Zu welchen Ehejubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Stadt Pirna?
50 Jahre – Goldene Hochzeit
60 Jahre – Diamantene Hochzeit
65 Jahre – Eiserne Hochzeit
70 Jahre – Gnadenhochzeit
75 Jahre – Kronjuwelenhochzeit
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung?
Leider sind der Stadtverwaltung Pirna in vielen Fällen Ehedaten nicht bekannt, da sie in der Vergangenheit nicht zwingend beim Einwohnermeldeamt erfasst werden mussten. Deshalb kann die Ehrung nur nach einer schriftlichen Anzeige durch Verwandte oder Bekannte des Jubiläumspaares erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen zudem eine Einverständniserklärung der Jubilare eingeholt werden muss.
- Formular für Anzeige eines Ehejubiläums
Wie erfolgt die Ehrung?
Durch den Oberbürgermeister der Stadt Pirna bzw. eines von ihm beauftragten Mitarbeiters erfolgt die persönliche Gratulation, einschließlich Glückwunschkarte und Blumenstrauß.
Weiterhin veranlasst die Stadt Pirna folgende schriftliche Ehrungen:
- durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten zum 65., 70. und 75. Ehejubiläum
- durch die Staatskanzlei Dresden im Auftrag des sächsischen Ministerpräsidenten zum 65. und 70. Ehejubiläum
- durch das Landratsamt des Landkreises Sächs. Schweiz-Osterzgebirge im Auftrag des Landrates zum 60., 65., 70. Und 75. Ehejubiläum
Ansprechpartner:

