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Ehrung von Altersjubilaren
Zu welchen Altersjubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Stadt Pirna?
90., 95., 100. und jeder weitere Geburtstag
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung?
- Die Daten der Jubilare werden automatisch aus dem Melderegister der Stadt Pirna ausgewählt.
- Die Jubilare müssen Einwohner der Stadt Pirna – einschließlich der Ortsteile – sein.
Entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen hat jeder Bürger das Recht, einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna eingelegt werden.
Wie erfolgt die Ehrung?
- Die Glückwünsche werden den Jubilaren durch einen Vertreter der Stadtverwaltung Pirna persönlich überbracht, dabei werden eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters und ein Blumenstrauß überreicht.
Weiterhin veranlasst die Stadt Pirna folgende schriftliche Ehrungen:
- durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten zum 100., 105. und jeden weiteren Geburtstag
- durch die Staatskanzlei Dresden im Auftrag des sächsischen Ministerpräsidenten zum 100., 105. und jeden weiteren Geburtstag
- durch das Landratsamt des Landkreises Sächs. Schweiz-Osterzgebirge im Auftrag des Landrates zum 100. und jeden weiteren Geburtstag
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Pirna
Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. +49 3501 556-0
Tel. +49 3501 556-368
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