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Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Wer kann die Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
beantragen?
- Familien mit mindestens 7 lebenden Kindern (einschließlich Patenkind), die im Haushalt leben
- Kinder müssen von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen (Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt)
Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein. Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
- innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes,
- sofern der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim 7. Kind unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem späteren Kind übernommen werden.
Wie erfolgt die Ehrung ?
Übergabe einer Urkunde über die Ehrenpatenschaft sowie eines Geschenkes des Bundespräsidenten an das Patenkind
Überreicht wird dies durch den Oberbürgermeister der Stadt Pirna
Ansprechpartner
Frau Fenske, Tel. 03501 556-381, Kontakt

