Inhalt
Denkmalauskunft
Denkmalerfassung
Die Kulturdenkmale im Sinne von § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) sind nachrichtlich durch das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) in öffentliche Verzeichnisse (Kulturdenkmallisten) aufgenommen. Sie ist die Grundlage für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale im Land. Mit dieser Liste können alle Beteiligte und auch Interessierte aktuelle Informationen zum Denkmalbestand erhalten. Das Verzeichnis umfasst die textliche Beschreibung, Kartierung und ggf. Fotografien. Der Status Denkmalschutz ist jedoch nicht von der Aufnahme eines Kulturdenkmals in ein Verzeichnis abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein. Archäologische Denkmale sind nicht enthalten, für sie ist das Landesamt für Archäologie Sachsen zuständig ist.
Die Einsichtnahme in die Kulturdenkmalliste ist jedermann über das Online-Portal des LfD oder zur Einsicht beim Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Pirna möglich.
Den direkten Weg zum Online-Portal des LfDS finden sie hier.
Bei Rückfragen zu einem Denkmal oder bei einem Verdacht auf Denkmalschutz, stehen die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna zur Verfügung. Jede Veränderung an Substanz oder Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals oder seiner näheren Umgebung bedarf gemäß § 12 SächsDSchG einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Weitere Hinweise und Formulare finden sie in der Rubrik denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Denkmalfeststellung
Auf Antrag des Eigentümers hat die untere Denkmalschutzbehörde durch Verwaltungsakt (kostenpflichtig) über die Eigenschaft als Kulturdenkmal mittels einer rechtsverbindlichen Feststellung zu entscheiden.
Steuervergünstigungen
Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen nach § 7i, 10f und 11b sowie 10g des Einkommenssteuergesetzes (EStG) werden seit 1.8.2008 durch die untere Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
Fax: 03501 556-482
Öffnungszeiten
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung

