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Beglaubigung
Amtliche Beglaubigungen werden nur für die Fälle vorgenommen, in denen das Original von einer Behörde ausgestellt wurde bzw. die Beglaubigung bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Bei der Beglaubigung von Abschriften/ Kopien wird die Übereinstimmung von Original und Abschrift bzw. Kopie bestätigt.
Es werden beglaubigt: z.B. Zeugnisse, Beurteilungen, behördliche Schriftstücke, Dokumente.
Die Unterschriftsbeglaubigung hingegen bestätigt, dass der Unterzeichnende die Unterschrift im Beisein einer unserer Mitarbeiterinnen vollzogen hat.
Sie wird nur vorgenommen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Es wird keinesfalls die Richtigkeit von Angaben in einem Text oder Ähnlichem anerkannt.
Hinweis:
Amtliche Beglaubigungen sind von öffentlichen Beglaubigungen abzugrenzen. Für öffentliche Beglaubigungen wird in der Regel die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben wie z.B. Vorsorgevollmachten (Betreuungsbehörde bzw. Notar), Erbschein (Notar), Eintragung im Grundbuch (Notar) oder Personenstandsurkunden (Standesamt).
Wie werden Amtliche Beglaubigungen beantragt?
Die Originale und die entsprechenden Kopien müssen vorgelegt werden.
Auf Wunsch werden die Originale auch im Meldeamt kopiert.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzubringen.
Welche Gebühr wird erhoben ?
- Beglaubigung von Unterschriften 5,00 EUR
- Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien mindestens 5,00 EUR
- sonst 0,50 EUR je Seite
- Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind mindestens 5 EUR
- sonst 1,00 EUR je Seite
- Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, welche die Behörde selbst ausgestellt hat 2,60 EUR (beliebige Seitenzahl je Beglaubigung) insgesamt mindestens 5,00 EUR
- für Kopien selbst 0,25 EUR je Seite
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen

