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Abbruchanzeige
Was ist beim Abbruch bzw. der Beseitigung baulicher Anlagen zu beachten?
Der Abbruch ist die vollständige Beseitigung eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Anlage. Nach der Sächsischen Bauordnung ist der Abbruch von baulichen Anlagen grundsätzlich verfahrensfrei gestellt. Allerdings ist bei einigen Gebäudeklassen die beabsichtigte Beseitigung mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Fragen Sie vor Abbruch beim Fachdienst Bauordnung nach, in welche Gebäudeklasse (s. Gebäudeklassen) Ihr abzubrechendes Gebäude fällt und welche Bauvorlagen dem Fachdienst Bauordnung ggf. mit der Anzeige vorzulegen sind.
Auch wenn der Abbruch baulicher Anlagen keiner Baugenehmigung bedarf, muss dieser ebenso wie genehmigungsbedürftige Vorhaben der Bauordnung und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Insbesondere ist vor dem Abbruch von baulichen Anlagen und Gebäuden das Objekt auf seinen Denkmalwert zu überprüfen. Handelt es sich bei dem Gebäude oder der baulichen Anlage um ein Kulturdenkmal nach § 2 Sächsisches Denkmalsschutzgesetz, so ist die separate Genehmigung des Fachdienstes Denkmalschutz der Stadt Pirna erforderlich und vom Bauherrn einzuholen.
Alle Abbrüche baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Sanierungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Pirna bedürfen außerdem einer separaten Genehmigung des Fachdienstes Bauordnung der Stadt Pirna. Des Weiteren sind bei Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen die Anforderungen an die Standsicherheit der verbleibenden Gebäudeteile, der Gebäudebestand auf benachbarten Grundstücken sowie die Verkehrssicherheit zu beachten. Im Rahmen eines Abbruchverfahren sind die Bauherren bzw. die mit der Baubetreuung Beauftragten nach der sächsischen Bauordnung und der zugehörigen Durchführungsverordnung verpflichtet, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde neben den Bauunterlagen auch den statistischen Erhebungsbogen einzureichen.
Alle erforderlichen Antragsformulare finden Sie unter www.amt24.sachsen.de unter der Rubrik Stadt Pirna - Untere Bauaufsichtsbehörde am Ende dieser Seite.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern 7 und Informationsblatt 9.
Den entsprechenden Erhebungsbogen bietet das Statistische Landesamt auf einem Formularserver unter folgender Internetadresse an: http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Ansprechpartner:
Fachdienstleiterin Frau Schmidt, Tel. 03501 556-363, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Jacobs, Tel. 03501 556-311, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Michael, Tel. 03501 556-360, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Schönbach, Tel. 03501 556-256, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Patzer, Tel. 03501 556-367, Kontakt
Öffnungszeiten
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung

