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Vorbeugender baulicher Brandschutz
Jede bauliche Anlage muss so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und dass wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Das bedeutet,
- dass an die Materialien, aus denen das Gebäude errichtet wird, Anforderungen an ihr Brandverhalten (Feuerwiderstandsfähigkeit, Entflammbarkeit) gestellt werden,
- dass im Brandfall der entstehende Schaden durch die Ausbildung von Brandabschnitten begrenzt wird,
- dass durch die Ausbildung sicherer Rettungswege es Personen im Brandfall ermöglicht wird, sich der Gefahr entziehen zu können,
- dass der Feuerwehr ein rascher Zugang zum Brandherd ermöglicht wird und
- dass die Zugänglichkeit des Gebäudes für die Feuerwehr sowie die Löschwasserversorgung sichergestellt ist
Prüfung vorbeugender Brandschutz von der Bauaufsichtsbehörde
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 63 SächsBO
Vorlage einen brandschutztechnischen Nachweises bis spätestens zum Baubeginn. Dieser Nachweis wird durch die Behörde nicht geprüft, der beauftragte Fachplaner ist für dessen Richtigkeit verantwortlich.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 wird der Brandschutznachweis durch einen von dem Bauherren zu beauftragenden Prüfingenieur geprüft und muss ebenfalls bei Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Genehmigungsverfahren gem. § 64 SächsBO (Sonderbauten)
Prüfung der bautechnischen Nachweise erfolgt gem. behördlichem Ermessen entweder durch die Behörde selbst oder durch einen beauftragten Fachingenieur.
Anforderungen an den brandschutztechnischen Nachweis (im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens)
Zum Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist dieser im Lageplan, in den Bauzeichnungen und, soweit erforderlich in der Baubeschreibung des Brandschutzkonzeptes darzustellen. Bei Sonderbauten ist ein gesondertes Brandschutzkonzept erforderlich.
Bauüberwachung/ Bauzustandsbesichtigung
Die Bauaufsichtsbehörde selbst oder der für die brandschutztechnische Prüfung beauftragte Prüfingenieur überprüft, ob ein genehmigtes Gebäude auch entsprechend der brandschutztechnischen Anforderungen errichtet wurde.
Die gesetzlichen Vorschriften bzgl. des vorbeugenden Brandschutzes sind in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sowie in den Sondervorschriften, wie z.B. Beherbergungsstättenrichtlinie, Verkaufsstättenbaurichtlinie veröffentlicht.
weitere Informationen zu Bauzustandsbesichtigungen
Abweichungen
Abweichungen von brandschutztechnischen Vorschriften sind schriftlich zu beantragen und vom Antragsteller entsprechend zu begründen.
Über Abweichungen entscheidet entweder der beauftragte Prüfingenieur oder wenn keine Brandschutzprüfung durch einen Prüfingenieur notwendig ist, die Bauaufsichtsbehörde ggf. in Abstimmung mit einem Prüfingenieur.
Welche Gebühren werden erhoben?
Die Erhebung der Gebühr für die Prüfung des Brandschutzes erfolgt gem. Tarifstelle 4.8.3 der laufenden Nummer 17 des 7. Sächs. Kostenverzeichnisses (7. SächsKVZ).
Entweder wird die Gebühr nach Zeitaufwand ermittelt (69,00 EUR pro Stunde) oder 30%, der für die Prüfung des Standsicherheitsnachweises zu erhebenden Gebühren. Die, der Behörde entstehenden Kosten werden als Auslagen an den Antragsteller weitergeleitet. Die Gebühr für die Erteilung einer Abweichung erfolgt gem. Tarifstelle 6.3.2 der laufenden Nummer 17 SächsKVZ und beläuft sich je nach Abweichungstatbestand auf 50 – 2500 EUR.
Für die Überprüfung brandschutztechnischer Auflagen im Rahmen der Bauüberwachung/Bauzustandsbesichtigung fallen anteilig gem. Tarifstelle 4.9.6 SächsKVZ zu entrichtende Gebühren an.
Ansprechpartner: Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Fachdienstleiterin Frau Schmidt, Tel. 03501 556-363, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Jacobs, Tel. 03501 556-311, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Schönbach, Tel. 03501 556-256, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Michael, Tel. 03501 556-360, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Patzer, Tel. 03501 556-367, Kontakt
Öffnungszeiten
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Mo/Mi/Fr nach Vereinbarung

