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Kriminalität

Straftaten 2016 und 2017

  Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge   Stadt Pirna  
  erfasste Fälle   Aufklärungs-
quote %
erfasste Fälle Aufklärungs-
quote %
  2016 2017   2016 2017 2016 2017 2016 2017
Straftaten gegen das Leben 7 8   85,7 100,00 4 0 75,0 0,0
Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung 112 137   90,2 89,8 24 34 83,3 91,4
Rohheit/persönliche Freiheit 1.407 1.323   89,5 90,3 268 282 88,1 85,8
Diebstahl gesamt 3.979 3.370   32,0 39,1 812 758 37,7 46,4
davon Diebstahl unter
erschwerten Umständen
2.120 1.699   20,5 29,5 387 336 20,9 38,7
Straftaten Vermögen/Fälschung 2.009 2.197   82,6 81,7 491 434 87,6 80,4
sonstige Straftaten STGB 2.808 2.428   53,5 56,2 470 462 55,7 52,6
strafrechtliche Nebengesetze 3.076 3.543   98,5 97,9 142 164 97,2 96,3
Rauschgiftkriminalität (1) 354 441   97,7 94,3 57 92 98,2 96,7
Gewaltkriminalität (2) 288 287   83,7 82,6 61 69 80,3 78,3
Straßenkriminalität (3) 1.946 1.598   22,4 25,5 366 308 23,5 26,3
Straftaten Gesamt 13.398 13.006   65,9 71,3 2.211 2.134 63,1 64,5
Allgemeine Kriminalität (4)   10.247     63,9   2.109   64,1

Erläuterungen:

(1) Rauschgiftkriminalität umfasst die folgenden Straftaten:
Rauschgiftdelikte nach BtMG, Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln, Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen und Krankenhäusern, Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern, Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln, Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln

(2) Gewaltkriminalität umfasst die folgenden Straftaten
Mord, Totschlag/Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung/sexuelle Nötigung gemäß §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 Strafgesetzbuch (StGB) [ohne sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB], sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB Raub/räuberische Erpressung/räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche/schwere Körperverletzung/Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriff auf den Luft-/Seeverkehr

(3) Straßenkriminalität umfasst folgende Straftaten
Straßenkriminalität ist eine definierte Zusammenfassung von Straftaten(gruppen), bei denen aufgrund ihres kriminologischen Erscheinungsbildes davon ausgegangen werden kann, dass sie überwiegend auf Straßen, Wegen oder Plätzen begangen werden.
Bei den Straftatengruppen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7,8 und 9,178 StGB (Schlüsselzahl 111000 ff.) und sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB (Schlüsselzahl 112000 ff.) wurde nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS vom 01.01.2017 aufgrund einer Neufassung/Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüsselung festgelegt. Dies trifft ebenfalls auf Menschenhandel, Datenhehlerei, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen §§ 299, 299a, 299b und 300 StGB, Straftaten nach demAnti-Doping-Gesetz (AntiDopG) sowie Straftaten gemäß § 4 NpSG zu.Ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich.

(4) Allgemeine Kriminalität umfasst folgende Straftaten
Gesamtheit aller Delikte ohne ausländerspezifische Vergehen, d. h. ohne Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU

(Quelle: Polizeidirektion Dresden)

(Auszug aus dem Statistischen Jahrbuch 2017)

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