Die Gleichstellungsbeauftragte – kommunale Servicestelle für Bürgerinnen und Bürger zu gleichstellungsrelevanten Themen
Aktuelles:
Gesetzliche Grundlagen:
- Art 3 Abs. 2 Grundgesetz - "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
- § 64 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung - "Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen..."
Aufgaben:
- Beratungsgespräche für Bürgerinnen/Bürger der Stadt Pirna (u. a. zu Familienfragen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Benachteiligungen, Häusliche Gewalt an Frauen und Kindern, Mobbing, Stalking, etc.)
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Verwaltung, des Stadtrates für die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
- Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung von Projekten/Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit
- Prüfung von Vorlagen und Projekten der Stadtverwaltung auf Ihre Auswirkungen für Frauen und Männer; Erarbeitung von Stellungsnahmen
- Organisation eigener Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen
- Unterstützung der Tätigkeit von Einrichtungen und Initiativen für Frauen/Mädchen und Männer/Jungen
- Förderung des Bewusstseins für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentllichkeit durch Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Organisationen, den gewählten Stadträtinnen/Stadträten, Personalrat und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Stadtverwaltung
Haben Sie, Frau oder Mann gleichermaßen, Fragen bzw. Probleme zu gleichstellungsrelevanten Themen, steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Sandra Wels gern als Gesprächspartnerin zur Verfügung.
Förderung von Projekten: