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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Söbrigener Weg“ der Stadt Pirna
Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 beschlossen, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes im laufenden Verfahren zu verkleinern. Dem erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Söbrigener Weg“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 10.01.2019 mit dem verkleinerten Geltungsbereich wurde zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentliche Auslegung durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Söbrigener Weg“ in der Fassung vom 10.01.2019 wird gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 378 der Gemarkung Copitz.
Das Plangebiet hat eine Größe von 4.745 m² und wird wie folgt begrenzt:
- im Westen durch angrenzende Gewerbe- und Wohnfläche und dahinter liegend das Flugplatzgelände
- im Nordosten durch den Söbrigener Weg und der Kleingartenanlage,
- im Osten durch die Wohngrundstücke an der Otto-Gedlich Straße,
- im Süden durch die Gewerbeflächen ehem. Fa. Ehrlich.
Die nachfolgende Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes im Ortsteil Copitz:

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung in der Fassung vom 10.01.2019 und den Anlagen - Fachbeitrag Artenschutz vom 10.01.2019, Baugrunduntersuchung und Altlastenbewertung vom 29.05.2018 und dem Versickerungsnachweis vom 26.05.2018.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, der weniger als 2 ha Grundfläche aufweist, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewandt.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der Fassung vom 10.01.2019 mit Anlagen öffentlich ausgelegt.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Entsprechend §13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen.
Die Auslegung erfolgt
vom 08.04.2019 bis 10.05.2019
im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
| Mo | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Di | 8:00 – 19:00 Uhr |
| Mi | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Do | 8:00 – 19:00 Uhr |
| Fr | 8:00 – 12:00 Uhr |
Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt unter http://www.pirna.de/Bekanntmachungen_nach_Baugesetzbuch.41031/ sowie im Geoportal der Stadt Pirna unter www.geoportal.pirna.de zugänglich gemacht.
Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.
Möhrs
Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

