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Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Entwurfes des Bauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Graupaer Weg Copitz“ der Stadt Pirna

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Graupaer Weg Copitz“ in der Fassung vom 10.01.2019 beschlossen.

Die 3. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Graupaer Weg“ in der Fassung vom 10.01.2019 wird gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften
nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass die Öffentlichkeit nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgeben kann.

Das auf der rechten Elbseite gelegene Plangebiet befindet sich in der Ortslage Copitz an der „Birkwitzer Straße“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 388/8, 388/9, 388/10, 388/11, 388/12, 388/13, 388/14, 388/15, 388/16, 388/17, 388/18, 388/20 und 395/28 der Gemarkung Copitz und ist ca. 0,55 ha groß. Der Graupaer Weg ist Teil des Geltungsbereiches. Das Plangebiet wird im Süden durch die Birkwitzer Straße begrenzt. Östlich und westlich grenzen Einfamilienhäuser, im Norden ein Gartengrundstück an.

Die nachfolgende Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes:

Graupaer Straße 3. Änderung

Infolge der Einarbeitung der Stellungnahmen zum Entwurf sowie zu dessen 1. und 2. Änderung wurde die Erstellung eine 3. Änderung des Entwurfs in der Fassung vom 10.01.2019 erforderlich. Insbesondere die Dimensionierung des Graupaer Weges, der als öffentlich gewidmeter Eigentümerweg entstehen soll und die damit einhergehenden Fragen der Regenwasserableitung, der Müllentsorgung und der Erreichbarkeit für die Feuerwehr brachten Planänderungen mit sich. Am übergeordneten Planungsziel, der Errichtung von 8 Eigenheimen, wird unverändert festgehalten.

Folgende Detailänderungen wurden bei der Erarbeitung der 3. Änderung des Entwurfes vorgenommen:

Zu den Planunterlagen der 3. Änderung des Entwurfes des Bauungsplanes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung einschließlich Anlagen in der Fassung vom 10.01.2019.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, der weniger als 2 ha Grundfläche aufweist, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB angewandt.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die 3. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung mit Anlagen öffentlich ausgelegt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 25.03.2019 bis 26.04.2019

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2, Erdgeschoss zu folgenden Dienstzeiten:

Mo 8:00 – 12:00 Uhr
Di 8:00 – 19:00 Uhr
Mi 8:00 – 12:00 Uhr
Do 8:00 – 19:00 Uhr
Fr 8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt unter
http://www.pirna.de/Bekanntmachungen_nach_Baugesetzbuch.41031/ sowie im Geoportal der Stadt Pirna unter www.geoportal.pirna.de zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dabei sind Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfes zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

Möhrs
Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

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